Andreas Schwarz, MdB: Wo geht der Weg hin bei der Sterbehilfe? - Diskussionsveranstaltung

Veröffentlicht am 12.02.2015 in Allgemein

Schwarz Sterbehilfe

„Das Thema Sterbehilfe ist sicher kein einfaches“, so der Bundestagsabgeordnete Andreas Schwarz bei der gestrigen Diskussionsveranstaltung in Bayreuth. „Die Frage ist, wieviel Gesetz kann Sterben regeln? Kann man das überhaupt gesetzlich regeln? Was muss strafrechtlich, berufsrechtlich oder ethisch geregelt werden?“

„Für mich persönlich darf ich in Anspruch nehmen, dass ich mich in dieser Thematik noch im Meinungsfindungsprozess befinde. Ein kontroverses und emotionales Thema, zu dem das Parlament und ich als Abgeordneter noch in diesem Jahr eine Entscheidung treffen werden. Eins ist für mich jedenfalls klar: Sterbehilfe in Deutschland darf nicht kommerzialisiert werden“, erklärte Andreas Schwarz. „Ich teile hier die Einschätzung unseres Parlamentspräsidenten Norbert Lammert, dass wir vielleicht über das anspruchsvollste Gesetzgebungsprojekt dieser Legislaturperiode zu entscheiden haben.“

Die Parlamentarische Staatssekretärin Anette Kramme hatte im Namen der SPD-Bundestagsfraktion Bürgerinnen und Bürger dazu eingeladen, mit Fachleuten aus Medizin, Recht und Kirche offen über die rechtlichen, ethischen und menschlichen Aspekte der Suizidbeihilfe zu diskutieren. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages befinden sich derzeit in einem Meinungsbildungsprozess. Unter den Parlamentariern haben sich fünf fraktionsübergreifende Gruppierungen zusammengefunden, die zur Thematik unterschiedlich Stellung beziehen. Dabei geht es um den Umgang des Staates und der Gesellschaft mit Alter, Krankheit und Tod.

Aufs Podium eingeladen waren neben Andreas Schwarz die Regionalbischöfin des Kirchenkreises Bayreuth, Dr. Dorothea Greiner, der Chefarzt der Palliativstation am Klinikum Bayreuth, Dr. med. Wolfgang Schulze, sowie Oberstaatsanwältin Juliane Kraus. Es gibt kontroverse Meinungen dazu, ob und wenn ja in welcher Form Sterbehilfe geleistet werden darf. Sie reichen von der Befürwortung einer Strafbarkeit jeglicher Suizidteilnahme bis zum Plädoyer für die Freigabe der Tötung auf Verlangen.

 

 

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