MdB Andreas Schwarz berichtet: Für ein menschenwürdiges Sterben – Bundestag stimmt über Neuerung der Suizidhilfe ab

Veröffentlicht am 06.11.2015 in Bundespolitik

Im Vorfeld seiner Entscheidungsfindung hospitierte Andreas Schwarz unter anderem einen Tag auf der Palliativstation

Der Bundestag stimmt am morgigen Freitag über eine Gesetzesänderung zur Sterbehilfe ab. Auf dem Tisch liegen vier fraktionsübergreifend formulierte Entwürfe zur Abstimmung. Die Abgeordneten werden sich dabei ohne die sonst übliche Fraktionsdisziplin, frei nach ihrem Gewissen, für oder gegen einen Entwurf entscheiden.

„Dies ist eine sehr schwere Entscheidung, die jeder Mensch selbst treffen muss. Ich bin der Meinung, dass todkranke Menschen selbst bestimmen dürfen, wann sie ihrem Leiden ein Ende setzen“, sagte der Bamberg-Forchheimer Abgeordnete Andreas Schwarz (SPD) vor der Abstimmung. Daher wird Schwarz den Entwurf der Gruppe um Prof. Karl Lauterbach unterstützen. „Der Entwurf  unterstreicht zum einen die Wichtigkeit der Palliativmedizin und den flächendeckenden Ausbau des Hospizwesens sowie zum anderen einen selbstbestimmten Umgang mit dem Thema Tod und Sterben“, begründete Schwarz seine Entscheidung.

 „Es geht aber auch darum, Rechtssicherheit für die behandelnden Ärzte zu schaffen und das Vertrauensverhältnis zwischen todkrankem Patienten und Mediziner vor staatlichen Sanktionen zu schützen. Es darf nicht zu einer Neukriminalisierung der Suizidhilfe kommen. Ebenso wenig darf es einen staatlichen Zwang zum Leiden geben“, sagte Schwarz.

Viele Ärzte, Patienten und Angehörige, aber auch die Mehrheit der Bevölkerung lehnten eine Verschärfung des Strafrechts im Zusammenhang mit der Sterbehilfe ab, heißt es in einem Anschreiben den Initiatoren. Der von Schwarz unterstützte Gesetzentwurf sieht vor, todkranken Menschen zu gestatten, den behandelnden Arzt um Hilfe bei der selbstgewählten Lebensbeendigung zu bitten. Dies komme jedoch nur bei solchen Patienten in Frage, die eine tödlich verlaufende Krankheit haben. Diese muss von zwei Ärzten diagnostiziert worden sein. Suizidhilfe bei psychischen Erkrankungen oder Demenz wird so ausgeschlossen.

Schwarz hatte sich lange und intensiv mit dem Thema Suizidhilfe beschäftigt, Podiumsdiskussionen geleitet und sich mit Juristen, Medizinern, Kirchenvertretern und Betroffenen ausgetauscht. Für einen Tag leistete Schwarz im Sommer Dienst an todkranken Patienten in der Bamberger Palliativstation, um sich selbst ein Bild von der Hospizarbeit und der Palliativmedizin zu machen.

„Mit dem Lauterbach Entwurf können wir für Rechtssicherheit sorgen und das Selbstbestimmungsrecht der Patienten stärken“, sagte Schwarz.

 

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