MdB Schwarz: Reform des Sexualstrafrechts: Ja zu „Nein heißt Nein“!

Veröffentlicht am 07.07.2016 in Bundespolitik

Seit vielen Jahren wird über die Verschärfung des Sexualstrafrechts diskutiert – heute wurde sie vom Bundestag beschlossen. Künftig sind alle nicht-einvernehmlichen sexuellen Handlungen unter Strafe gestellt. Ein „Nein!“ des Opfers reicht aus, um die Strafbarkeit zu begründen. Dies fordert die SPD schon lange – dass dieser Paradigmenwechsel endlich erfolgt, ist ein großer Erfolg!

Nach bisheriger Rechtslage ist die Strafbarkeit wegen Vergewaltigung davon abhängig, dass der Täter sein Opfer nötigt, Gewalt anwendet oder eine schutzlose Lage des Opfers ausnutzt. Eine lediglich verbale Ablehnung sexueller Handlungen durch das potenzielle Opfer reicht nicht aus.


„Die bisherige Gesetzeslage stimmt nicht mit dem Strafempfinden der Bevölkerung überein und ruft zu Recht großes Unverständnis hervor. Deshalb war die Reform nötig und lange überfällig. Wir haben sichergestellt, dass ein Nein auch ein Nein heißt. Mit dieser Gesetzesreform erfüllt auch das deutsche Strafrecht endlich die Voraussetzungen der Istanbul-Konvention, die bereits 2011 unterzeichnet wurde“, erklärt der Bamberg-Forchheimer Bundestagsabgeordnete Andreas Schwarz (SPD). Einer Ratifizierung steht nun nichts mehr im Weg!


Mit der Reform werden darüber hinaus zwei neue Tatbestände im Strafrecht aufgenommen: Die sexuelle Belästigung, die bisher nur dann sanktioniert werden konnte, wenn sie am Arbeitsplatz passierte, wird künftig generell unter Strafe gestellt. Außerdem wird in Zukunft auch bestraft, wenn Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung aus Gruppen heraus begangen werden.


Die Änderungen stärken das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Hierfür hat sich die SPD lange eingesetzt. „Die schlimmen Ereignisse der Silvesternacht in Köln und die anschließende gesellschaftliche Debatte haben zu einem Umdenken bei der Union geführt und die bisherige Blockadepolitik endlich beendet“, so Schwarz abschließend.
 

 

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