MdL Susann Biedefeld fordert einheitliche Förderquoten beim Breitbandausbau im Landkreis Bamberg

Veröffentlicht am 21.10.2014 in Wirtschaft

Obwohl einige Gemeinden im Landkreis Bamberg durch eine Entscheidung des Ministerrates im August 2014 als Raum mit besonderem Handlungsbedarf ausgewiesen sind, können sie im Gegensatz zu vielen anderen bayerischen Regionen mit besonderem Handlungsbedarf nicht mit der Förderhöchstquote beim Breitbandausbau rechnen. Zusammen mit der SPD-Landtagsfraktion fordert die Betreuungsabgeordnete für den Stimmkreis Bamberg-Land Susann Biedefeld daher alle Regionen mit besonderem Handlungsbedarf mit dem bisherigen Förderhöchstsatz von 90 Prozent zu unterstützen.

Das Förderprogramm zum Breitbandausbau, mit welchem ländliche und strukturschwache Kommunen beim Ausbau des Breitbandnetzes unterstützt werden sollen, wurde im Jahr 2012 ins Leben gerufen. Bis 2018 sollen 1,5 Milliarden an Fördergeldern bereitstehen. Bislang kommt der Breitbandausbau in Bayern sowie im Landkreis Bamberg jedoch nur äußerst schleppend voran. Beim Breitbandausbau können die Gemeinden im Landkreis Bamberg zudem mit sehr unterschiedlichen staatlichen Zuschüssen rechnen. So wurde beispielsweise für die Gemeinden Altendorf, Burgebrach, Hallstadt oder Scheßlitz ein Fördersatz von 60 Prozent festgelegt, während unter anderem Buttenheim, Gundelsheim, Reckendorf und Stadelhofen mit einer Förderquote von 70 Prozent rechnen können. Ebrach, Hirschaid, Memmelsdorf, Oberhaid, Rattelsdorf sowie die Stadt Bamberg gehören beispielsweise zu den Kommunen, die eine Förderquote von 80 Prozent erhalten. Keine der Bamberger Gemeinden, die durch den Ministerrat als Raum mit besonderem Handlungsbedarf ausgewiesen wurde, wird demnach beim Breitbandausbau den Förderhöchstsatz von 90 Prozent erhalten. Laut einer Antwort des Staatsministers Söder auf eine schriftliche Anfrage der SPD-Landtagsfraktion, wird der Förderhöchstsatz von 90 Prozent nur in „Härtefällen“ vergeben, wenn sowohl Verschuldung als auch Bevölkerungsrückgang in der Gemeinde überdurchschnittlich hoch sind.

„Ich verstehe, dass die unterschiedlichen Fördersätze in den Gemeinden auf Unverständnis stoßen können. Die Bewertungskriterien, nach denen entschieden wird, ob Gemeinden mit besonderem Handlungsbedarf eine Förderung von 80 oder 90 Prozent erhalten, sind meines Erachtens zu kurz gegriffen. Wenn beispielsweise eine Gemeinde im Landkreis Bamberg überdurchschnittlich stark verschuldet ist, der Bevölkerungsrückgang jedoch geringer als in anderen bayerischen Gemeinden ausfällt, wird diese mit 80 Prozent anstatt dem Förderhöchstsatz von 90 Prozent gefördert. Ich fordere daher, dass alle Gemeinden, die als Regionen mit besonderem Handlungsbedarf ausgewiesen werden, den Förderhöchstsatz von 90 Prozent beim Breitbandausbau erhalten. Zudem verlange ich von der Staatsregierung, dass nicht nur einzelne Gemeinden im Landkreis Bamberg, sondern der gesamte Landkreis als Raum mit besonderem Handlungsbedarf ausgewiesen wird“, bekräftigt Susann Biedefeld.

 

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