100 Tage Mindestlohn bedeuten 100 Tage arbeitsmarktpolitischer Fortschritt

Veröffentlicht am 01.04.2015 in Bundespolitik

Seit 100 Tagen gibt es mit dem flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn eine Lohnuntergrenze, die viele Beschäftigte unabhängig von ergänzenden Sozialleistungen macht. Und das macht sich bemerkbar: Die günstige Entwicklung am Arbeitsmarkt hält weiter an und der Mindestlohn sorgt für ein Umsatzplus im Einzelhandel. Den Mindestlohn befürworten laut einer Umfrage fast 90 Prozent der Bundesbürger.

„Ehrliche Arbeit muss sich lohnen. Der Mindestlohn hilft rund 3,7 Millionen Menschen, von der eigenen Arbeit auch leben zu können. Das ist soziale Marktwirtschaft. Das ist faire und gerechte Arbeitsmarktpolitik“, erklärt der Bundestagsabgeordnete Andreas Schwarz.

„Auch der Einzelhandel und der Steuerzahler profitieren vom Mindestlohn“, so der SPD-Politiker. Die Bundesagentur für Arbeit geht davon aus, dass die Anzahl der Aufstocker – Personen, die trotz Erwerbstätigkeit Arbeitslosengeld II beziehen – zurückgehen wird. Der gesetzliche Mindestlohn habe, anders als von seinen Kritikern erwartet, bislang keine Arbeitsplätze gekostet – im Gegenteil: „Im Niedriglohnsektor ist die Nachfrage nach Arbeitskräften noch immer sehr hoch.“

Diese Vorteile sehen auch die Bürgerinnen und Bürger: Laut einer repräsentativen Umfrage von infratest dimap im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes sind 86 Prozent der Deutschen für den Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro: „Diese Umfrage bestärkt unsere Politik und alle ehrlichen Unternehmer im Land, die den Mindestlohn konsequent umsetzen“, erklärt Andreas Schwarz. Leider werde durch die Umfrage auch die Befürchtung im Vorfeld der Mindestlohn-Einführung bestätigt, wonach manche Unternehmer versuchen könnten, den Mindestlohn zu umgehen. Fast jeder fünfte der Befragten (18 Prozent) gab demnach an, Erfahrungen mit solchen Umgehungen gemacht zu haben.

„Im Kampf gegen Schwarzarbeit, Dumpinglöhne, und Schattenwirtschaft brauchen wir die Dokumentationspflicht beim Mindestlohn. Andernfalls haben wir einen Wettbewerbsnachteil für alle ehrlichen Arbeitgeber“, erklärt Andreas Schwarz. Die Aufzeichnungspflichten gelten nur für die neun Branchen, die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannt sind. Dieses Gesetz gibt es seit Jahren. Der einzige Bereich, der neu hinzugekommen ist, sind die Minijobs – nur die gewerblichen, nicht die in Privathaushalten.

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles führt derzeit Gespräche mit den Branchen, die Probleme bei der Umsetzung der Mindestlohn-Regelungen haben. „Selbstverständlich gibt es eine Bestandsaufnahme der Regelung. Auch in meinem Wahlkreis in Bamberg und Forchheim befinde ich mich in Kontakt mit zahlreichen Unternehmen und Verbänden. Natürlich machen wir eine erste Bestandsaufnahme“, erklärt Andreas Schwarz. Doch einem „Mindestlohn-Light“ werde die SPD nicht die Hand reichen.

 

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