MdB Andreas Schwarz berichtet: Zugang zum Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung erleichtern

Veröffentlicht am 04.11.2015 in Bundespolitik

Bereits zum zehnten Mal trafen sich am Montag über 200 Vertreterinnen und Vertreter der SPD-Bundestagsfraktion und der Werkstatträte aus dem ganzen Bundesgebiet, um über die künftigen Vorhaben der großen Koalition zu sprechen, die die Arbeitsmarktsituation von Menschen mit Behinderungen verbessern sollen. Dabei standen die Schaffung eines inklusiven Arbeitsmarktes sowie die Stärkung der Rechte der Werkstatträte im Vordergrund.

 „Der Zugang zum ersten Arbeitsmarkt gilt als eine der wichtigsten Voraussetzungen dafür, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt und selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können“, sagte der Bamberg-Forchheimer SPD-Abgeordnete Andreas Schwarz, MdB. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich im Rahmen der Erarbeitung des Bundesteilhabegesetzes deshalb vorgenommen, die Übergänge zwischen den Werkstätten für behinderte Menschen und dem ersten Arbeitsmarkt zu flexibilisieren, berichtete Schwarz. Unbürokratische Rückkehrrechte in die Werkstatt für behinderte Menschen sollen in diesem Zusammenhang möglich werden.

 Neben den Werkstätten für behinderte Menschen werden jedoch weitere Job-Angebote auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt benötigt. „Wir werden deshalb die Integrationsbetriebe in den nächsten drei Jahren mit 150 Millionen Euro zusätzlich unterstützen und so den Ausbau der Arbeitsplätze von Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt weiter vorantreiben“, unterstrich Schwarz.

In den Werkstätten selbst sollen die Rechte der Beschäftigten gestärkt werden. Hierfür will man die Werkstättenmitwirkungsverordnung ändern. Werkstatträte sollen zukünftig auch Mitbestimmungsrechte erhalten. Schwarz erklärte, man werde zudem die Anzahl der Werkstatträte von maximal sieben auf maximal dreizehn erhöhen, bessere Freistellungsmöglichkeiten schaffen und Frauenbeauftragte implementieren.

 

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