MdL Susann Biedefeld fordert Reform der Schuldner- und Insolvenzberatung

Veröffentlicht am 09.10.2017 in MdB und MdL

In allen Teilen Bayerns wächst die Zahl der überschuldeten Personen zwischen 2012 und 2016 zum Teil zweistellig an. Dies ergab eine Antwort des Sozialministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der SPD-Landtagsfraktion. Besonders hoch war der Anstieg in Mittelfranken (plus 12,4 Prozent), Oberbayern (plus 9,4 Prozent) und in der Oberpfalz (plus 8,8 Prozent). In Niederbayern (plus 6,7 Prozent), Schwaben (plus 6,5 Prozent), Unterfranken (plus 4,5 Prozent) fällt der Anstieg moderater aus.

In Oberfranken hat sich die Zahl der überschuldeten Personen seit 2012 kaum verändert (plus 0,7 Prozent). Die Schuldnerquote lag im Jahr 2016 im Landkreis Bamberg bei 6,15Prozent (2012: 6,17%). Die Schuldnerquote in Bayern stieg von 2012 von 7,0 Prozent auf 7,4 Prozent in 2016 an, womit Bayern trotz des Anstiegs besser da steht als die anderen Bundesländer. Im Landkreis Bamberg gab es im Jahr 2016 insgesamt 7.414 überschuldete Personen (2012: 7.302).

Im Jahr 2016 waren in Bayern 789.145 Personen überschuldet. Das sind 7,9 Prozent mehr als noch vier Jahre zuvor. Biedefeld fordert eine Reform der Schuldner- und Insolvenzberatung im Freistaat. "Die Zahlen zeigen auf, dass trotz Wirtschaftsbooms b in Bayern mitnichten alle Menschen ihre Existenz auf der Vorstufe zum Paradies bestreiten", stellt die SPD-Landtagsabgeordnete fest.

In 18 bayerischen Landkreisen und der kreisfreien Stadt Schweinfurt finden überschuldete Personen derzeit keine Anlaufstelle für Schuldner- und Insolvenzberatung. Im Bamberger Raum sind glücklicherweise Anlaufstellen vorhanden. Überall in Bayern müssen überschuldete Personen nach Angaben des Sozialministeriums bis zu drei Monate auf eine Beratung warten. Susann Biedefeld fordert daher: „Wir brauchen endlich flächendeckend eine zuverlässige Beratung für überschuldete Personen."

Biedefeld will eine zügige Zusammenlegung der Schuldner- und Insolvenzberatung in Bayern. Bis heute liegen diese anders als in fast allen anderen Bundesländern in den unterschiedlichen Zuständigkeiten von Kommunen (Schuldnerberatung) und Freistaat (Insolvenzberatung). "Seit Jahren ist sich der Landtag einig, dass Schuldner- und Insolvenzberatung sinnvollerweise zusammengelegt werden, aber die Staatsregierung handelt nicht", kritisiert die SPD-Landtagsabgeordnete die stockende Umsetzung.

In ihrem Antwortschreiben an den SPD-Abgeordneten kündigt Sozialministerin Müller an, der notwendige Gesetzentwurf sei mittlerweile in der Ressortabstimmung. Sie schreibt, ein konkreter Zeitplan zur Umsetzung liege nicht vor. Bei einer Verantwortungsübertragung auf die Kommunen würden etwa 8 Millionen jährliche Zusatzkosten auf den Freistaat zukommen.

2016 wurden in Bayern 109 Insolvenzberatungsstellen in Höhe von 4,2 Millionen Euro staatlich gefördert. Die Förderung ist seit 2009 trotz steigender Fallzahlen und höherer Anforderungen an die Beratung seit der Insolvenzrechtsreform 2014 nicht gestiegen. Zum Hintergrund: Eine Überschuldung liegt dann vor, wenn der Schuldner die Summe seiner fälligen Zahlungsverpflichtungen auch in absehbarer Zeit nicht begleichen kann und ihm zur Deckung seines Lebensunterhaltes weder Vermögen noch Kreditmöglichkeiten zur Verfügung stehen.

 

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